Schubladenvertrag: Was ist das? Warum sollte ich einen Vertrag »wegschließen«?

Warum ein Schubladenvertrag kaum ein wirklich guter Griff für den Alltag ist

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Vielleicht habt ihr ja in der letzten Zeit schon einmal von einem sogenannten Schubladenvertrag gehört?! Dieser ist genau das, was das Wort verspricht: Verträge, die direkt nach Abschluss in der Schublade verschwinden und kaum bis gar nicht genutzt werden. Doch wozu sollten Aufwand und monatliche Gebühren gut sein, ohne die Vertragsleistungen zu nutzen? Zahlt man auf diese Weise nicht unnötig Grundgebühren?    

Was ist ein Schubladenvertrag eigentlich?

Eigentlich nicht, denn bei Schubladenverträgen gibt es oft hochwertige Produkte als Zugabe. Nicht nur Smartphones, sondern auch Fernseher, Tablets, Blu-ray-Player oder andere elektronische Artikel. Auch Einkaufsgutscheine oder Bargeld-Auszahlungen sind denkbar. Der Wert der Prämien kann somit höher sein als die auf die Vertrags-Mindestlaufzeit gerechneten Grundgebühren, sodass ihr effektiv einen Gewinn erzielt. Auf den Punkt gebracht: Einen Schubladenvertrag schließt ihr vor allem deswegen ab, um die Prämien zu kassieren.

Was ist ein Schubladenvertrag?

Schubladenverträge attraktiv durch Zugabe bzw. Prämie: Angebote zum Quartalsende checken!

Wer auf der Suche nach einem Vertrags-Schnäppchen ist, wird insbesondere zum Ende eines Quartals fündig. Aus einem ganz simplen Grund: Um Quartalszahlen und -ziele zu erreichen, locken Mobilfunkanbieter Neukunden mit besonders guten Angeboten. Deshalb solltet ihr insbesondere Ende März, Ende Juni, Ende September und Ende Dezember aufmerksam die Tarifangebote checken. Aber aufgepasst: Dabei kann es zu einigen Hürden kommen!

Schubladenvertrag: Das Kleingedruckte nicht überlesen!

Die Zugaben zum günstigen Grundpreis klingen schon mal ganz gut? Lest euch vor Abschluss das Kleingedruckte sorgfältig durch, um mögliche Fallstricke ausfindig zu machen. Gegebenenfalls ist die gelegentliche Nutzung der SIM-Karte für Telefonate oder SMS erforderlich, wenn ihr eine »Nichtnutzungsgebühr« vermeiden wollt. Oder es werden bei Vertragsschluss automatisch kostenpflichtige Optionen hinzugebucht, die ihr selbstständig kündigen müsst. Auch der Kundenservice kann bei diesen Verträgen eher eingeschränkt sein. Soll heißen, dass es immer wieder Kunden gibt, die von mehrfachen Anläufen, den Service zu erreichen, berichten.

Im Grunde werden ohnehin nur schwer verkäufliche Angebote, die mit Fallstricken überladen sind, als »Schubi-Vertrag« feilgeboten. Heißt also auch, dass ihr euch wirklich genau überlegen solltet, ob ein Sinnlos-Tarif nur wegen der Prämie am Ende sinnvoll ist. Denn bedenkt: Wer einen Handyvertrag (als Dauerschuldverhältnis) abschließt, erhält dafür natürlich einen Schufa-Eintrag.  Man sollte also nicht unbedarft irgendwelche Verträge abschließen, nur um einen (womöglich) minimalen Vorteil durch die Prämie zu ergattern. 

Aus dem Auge, aus dem Sinn: Schubladenvertrag nicht vergessen!

Eine weitere durchaus bestehende »Gefahr« eines Schubladenvertrags liegt auf der Hand: Wer den Handyvertrag ohnehin nie nutzt und direkt nach Abschluss in seiner Schreibtischschublade verschwinden lässt, vergisst auch schnell die Kündigung. Das kann insbesondere dann heikel werden, wenn die monatliche Grundgebühr nach 24 Monaten steigt − was meist der Fall ist. Denn wirklich schenken möchte euch niemand etwas.

Außerdem gilt bei Verträgen mit Laufzeit: Wer nicht rechtzeitigt kündigt, muss damit rechnen, dass sich die Vertragslaufzeit automatisch um ein weiteres Jahr verlängert. Am besten tragt ihr euch direkt eine Erinnerung in euren Kalender ein.

Fazit: Schubladenverträge nur für Profi-Schnäppchenjäger interessant

Als kleines Fazit möchte ich euch mit auf den Weg geben: Wirklich lohnen können sich Schubladenverträge, wenn man alle Fallstricke, die so ein Angebot bieten könnte, durchschaut und am Ende die Kündigung nicht vergisst. Dafür sollte man schon gewieft im Umgang mit Handyverträgen sein und sich gut organisieren können. Der Otto-Normal-Verbraucher sollte dagegen besser auf solche Angebote verzichten. Aber keine Sorge: Es gibt so viele gute und vor allem günstige Handytarife im Vergleich, sodass ihr sicher auch ohne einen Schubladenvertrag bei euren Tarifen sparen könnt. Wir von TarifMagnet.de helfen euch dabei, gute Angebote ausfindig zu machen. ;-)

Was ist ein Schubladenvertrag eigentlich?

Eigentlich nicht, denn bei Schubladenverträgen gibt es oft hochwertige Produkte als Zugabe. Nicht nur Smartphones, sondern auch Fernseher, Tablets, Blu-ray-Player oder andere elektronische Artikel. Auch Einkaufsgutscheine oder Bargeld-Auszahlungen sind denkbar. Der Wert der Prämien kann somit höher sein als die auf die Vertrags-Mindestlaufzeit gerechneten Grundgebühren, sodass ihr effektiv einen Gewinn erzielt. Auf den Punkt gebracht: Einen Schubladenvertrag schließt ihr vor allem deswegen ab, um die Prämien zu kassieren.

Was ist ein Schubladenvertrag?

Schubladenverträge attraktiv durch Zugabe bzw. Prämie: Angebote zum Quartalsende checken!

Wer auf der Suche nach einem Vertrags-Schnäppchen ist, wird insbesondere zum Ende eines Quartals fündig. Aus einem ganz simplen Grund: Um Quartalszahlen und -ziele zu erreichen, locken Mobilfunkanbieter Neukunden mit besonders guten Angeboten. Deshalb solltet ihr insbesondere Ende März, Ende Juni, Ende September und Ende Dezember aufmerksam die Tarifangebote checken. Aber aufgepasst: Dabei kann es zu einigen Hürden kommen!

Schubladenvertrag: Das Kleingedruckte nicht überlesen!

Die Zugaben zum günstigen Grundpreis klingen schon mal ganz gut? Lest euch vor Abschluss das Kleingedruckte sorgfältig durch, um mögliche Fallstricke ausfindig zu machen. Gegebenenfalls ist die gelegentliche Nutzung der SIM-Karte für Telefonate oder SMS erforderlich, wenn ihr eine »Nichtnutzungsgebühr« vermeiden wollt. Oder es werden bei Vertragsschluss automatisch kostenpflichtige Optionen hinzugebucht, die ihr selbstständig kündigen müsst. Auch der Kundenservice kann bei diesen Verträgen eher eingeschränkt sein. Soll heißen, dass es immer wieder Kunden gibt, die von mehrfachen Anläufen, den Service zu erreichen, berichten.

Im Grunde werden ohnehin nur schwer verkäufliche Angebote, die mit Fallstricken überladen sind, als »Schubi-Vertrag« feilgeboten. Heißt also auch, dass ihr euch wirklich genau überlegen solltet, ob ein Sinnlos-Tarif nur wegen der Prämie am Ende sinnvoll ist. Denn bedenkt: Wer einen Handyvertrag (als Dauerschuldverhältnis) abschließt, erhält dafür natürlich einen Schufa-Eintrag.  Man sollte also nicht unbedarft irgendwelche Verträge abschließen, nur um einen (womöglich) minimalen Vorteil durch die Prämie zu ergattern. 

Aus dem Auge, aus dem Sinn: Schubladenvertrag nicht vergessen!

Eine weitere durchaus bestehende »Gefahr« eines Schubladenvertrags liegt auf der Hand: Wer den Handyvertrag ohnehin nie nutzt und direkt nach Abschluss in seiner Schreibtischschublade verschwinden lässt, vergisst auch schnell die Kündigung. Das kann insbesondere dann heikel werden, wenn die monatliche Grundgebühr nach 24 Monaten steigt − was meist der Fall ist. Denn wirklich schenken möchte euch niemand etwas.

Außerdem gilt bei Verträgen mit Laufzeit: Wer nicht rechtzeitigt kündigt, muss damit rechnen, dass sich die Vertragslaufzeit automatisch um ein weiteres Jahr verlängert. Am besten tragt ihr euch direkt eine Erinnerung in euren Kalender ein.

Fazit: Schubladenverträge nur für Profi-Schnäppchenjäger interessant

Als kleines Fazit möchte ich euch mit auf den Weg geben: Wirklich lohnen können sich Schubladenverträge, wenn man alle Fallstricke, die so ein Angebot bieten könnte, durchschaut und am Ende die Kündigung nicht vergisst. Dafür sollte man schon gewieft im Umgang mit Handyverträgen sein und sich gut organisieren können. Der Otto-Normal-Verbraucher sollte dagegen besser auf solche Angebote verzichten. Aber keine Sorge: Es gibt so viele gute und vor allem günstige Handytarife im Vergleich, sodass ihr sicher auch ohne einen Schubladenvertrag bei euren Tarifen sparen könnt. Wir von TarifMagnet.de helfen euch dabei, gute Angebote ausfindig zu machen. ;-)

www.tarifmagnet.de » Tarif-Wiki: Fragen & Antworten (FAQ) + Ratgeber » Schubladenvertrag: Was ist das? Warum sollte ich einen Vertrag »wegschließen«?

Über Steffi 3 Artikel
Was darf es sein? Ein günstiger Prepaid-Tarif oder doch lieber die bequeme Allnet-Flat? Steffi kennt sich auf dem Mobilfunkmarkt bestens aus. Dabei erklärt sie euch gerne die mobile Welt - und verrät, wo sich besonders gute Handydeals verstecken.
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