Was ist Roaming eigentlich? Der englische Begriff bedeutet übersetzt so viel wie »umherwandern«, im Mobilfunk-Segment also konkret das Wechseln von Netzen, z.B. durch einen Auslandsaufenthalt (im Inland habt ihr euch ja auf ein Handynetz festgelegt). Wenn das Stichwort Roaming fällt, ist damit vor allem eins gemeint: Roaminggebühren oder Zusatzkosten, die für die Nutzung von Fremdnetzen entstehen. Für Europa gelten seit Jahren bestimmte Verordnungen, die die maximalen Entgelte begrenzen. Die Abschaffung der Roamingkosten ist für den 15. Juni 2017 terminiert. Wir sagen euch, was es bis dahin zu beachten gilt, damit die Handynutzung im Ausland nicht zur Kostenfalle wird.
Abschaffung der Roaminggebühren zum 15.6.2017
Glücklicherweise sind in den letzten Jahren eine Reihe von EU-Verordnungen erlassen worden, die die schrittweise Abschaffung der Roaminggebühren innerhalb der EU bis zum Jahr 2017 (Feriensaison, ab 15.6.2017) vorsehen (Beschluss vom 27.10.2015). Die genaue Entwicklung der Zusatzentgelte haben wir in einer Tabelle für euch festgehalten, denn de facto gelten auch heute noch ordentliche Preisaufschläge, wenn ihr euer Smartphone mit in den Urlaub nehmt. Doch das ändert sich.
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Datenroaming wird billiger – Deckelung bei 59,50 €
Bevor die Kosten abgeschafft werden, sind sie aber noch da. Aber die gute Nachricht: Bereits zum 30.4.2016 werden die Roamingaufschläge, also der Teil, der zusätzlich zum normalen Grundpreis eures (Inlands-)Handytarifs anfällt stark gedrosselt, vor allem für ausgehende Gespräche sowie das Datenroaming. Hier schrumpfen die Preise ab Mai auf 5 Cent pro MB.
Für das Aktivroaming (Telefonieren statt Entgegennehmen von Nachrichten) entstehen dann nur noch folgende Kosten (alles Nettopreise zzgl. MwSt. des jeweiligen Landes):
- maximal 5 Cent pro Minute,
- maximal 2 Cent pro SMS sowie
- maximal 5 Cent pro MB (Daten).
Glücklicherweise gelten bereits seit 1.7.2012 Regelungen für »Transparenz- und Schutzvorkehrungen für regulierte Daten-Roaming-Dienste«, sodass eure Datenverbindung gekappt wird, wenn ein Monatsbetrag von 59,50 € erreicht wird. Nur wer sich von dieser Obergrenze befreit, kann Zusatzkosten verursachen.
Hinweise und Tipps zum Thema Roaming findet ihr bspw. bei der Verbraucherzentrale, die auch das heikle Thema Mailbox im Ausland qua Rufumleitung anspricht. In einem weiteren Ratgeber haben wir euch ja schon einmal vorgestellt, wie ihr eure Mailbox ausschalten könnt. Achtung! Wichtig ist auch, sich darüber im Klaren zu sein, welche Länder EU-Länder sind. Beliebte Reiseziele wie die Schweiz oder Türkei gehören nicht zur EU, werden also von der Regelung gesetzlich nicht erfasst. Einige Mobilfunkanbieter haben hierfür aber Sonderlösungen parat, um dem Rechnung zu tragen.
EU-Auslandsoptionen meist billiger
Günstiger ist es also auch im Jahr 2016 wohl noch, eine Extra-EU-Auslandsoption bei eurem Netzbetreiber bzw. Mobilfunk-Discounter zu buchen, sollte es in die Ferien gehen. Denn volumenbasierte Tarife rechnen sich schließlich nur in den seltensten Fällen, nämlich wenn man sein Smartphone so gut wie nie nutzt oder lediglich bei ausgeschalteter SIM-Karte (keine PIN eingeben) im WLAN surft.
Roamingkosten bei Telekom, Vodafone und o2 überprüfen
Hier mal eine Auflistung über die Auslandstarife der Netzbetreiber:
- Roaminggebühren in Telekom-Tarifen
- Roaminggebühren in Vodafone-Tarifen
- Roaminggebühren in o2-Tarifen
Bis zur vollständigen Abschaffung der Roaminggebühren im EU-Ausland ist es also noch ein wenig hin, aber grundsätzlich ist das schon mal ein guter Weg, auf dem wir uns befinden. ;-)
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